AGB

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§ 1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH

  1. Wir, die KONZEPTWERKSTATT GmbH & Co. KG, vereinbaren mit unserem Kunden die Geltung unserer AVB für alle Geschäftsbeziehungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.
  2. Kunden i. S. d. AVB sind Unternehmer, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir von ihnen Kenntnis haben, es sei denn, der Geltung solcher AGB wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Bei Widersprüchen zwischen unseren AVB und dem Individualvertrag haben die Regelungen des Individualvertrages Vorrang.

§ 2. VERTRAGSSCHLUSS

  1. Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich; die Darstellung unserer Waren im Internet stellen kein Angebot, sondern die unverbindliche Aufforderung dar, bei uns zu bestellen.
  2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot, was nur durch unsere Auftragsbestätigung/Vertrag angenommen wird; eine Zugangsbestätigung stellt ebenso wenig wie die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung eine Annahmeerklärung dar.
  3. Wir sind berechtigt, das in einer Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen anzunehmen; ebenso aber auch, die Annahme z. B. nach Bonitätsprüfung abzulehnen und/oder auf eine übliche oder uns mögliche Menge zu begrenzen.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch den Zulieferer/Subunternehmer, nicht oder nur teilweise zu leisten, sofern die Nichtleistung nicht von uns zu vertreten ist; bei Teil-/Nichtleistung ist der Kunde unverzüglich von uns zu informieren, um geleistete Gegenleistungen über den nicht verfügbaren Teil unverzüglich von uns zurückerstattet zu bekommen.

§ 3. LIEFERUNG, ABNAHME, RÜCKTRITT

  1. Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrückliche Fixtermine/Vertragsfristen mit dem Kunden im Einzelfall vereinbart werden. Wird die unverbindliche Lieferzeit um mehr als drei Monate überschritten, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, wenn er die späte Lieferung nicht zu vertreten hat. Solange der Kunde mit seiner Leistung im Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung. Befinden wir uns im Lieferverzug, kann der Kunde erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist und Androhung der Kündigung bei nicht fristgemäßer Erfüllung vom Vertrag zurücktreten.
  2. Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.

§ 4. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe des diesen Prozentsatz übersteigenden Teils der Vorbehaltsware verpflichtet.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung; dies gilt auch für den Besitzerwechsel der Ware sowie den Anschriftenwechsel des Kunden.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag teil-/zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 4.2 und 4.3 AVB vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
  5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt an uns alle Forderungen in Höhe des Bruttorechnungsbetrages, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, ab; wir nehmen hiermit die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Bruttowert der von ihr gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
  7. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten, auch entgangenen Gewinn, zu ersetzen, die durch einen von ihm zu vertreten Verstoß gegen die Verpflichtung aus dem Vertrag entstehen.

§ 5. VERGÜTUNG, FÄLLIGKEIT, VERZUG

  1. Der mit unserer Auftragsbestätigung/Vertrag genannte Preis ist bindend und versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer; beim Versendungskauf bzgl. der Versandkosten ab Firmensitz Mettingen. Liegen auf Verursachung des Kunden zwischen Auftragsbestätigung/Vertrag und Warenabruf bzw. tatsächlicher Lieferung mehr als sechs Monate, gelten unsere zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise als vereinbart.
  2. Planleistungen, insbesondere Entwürfe und Zeichnungen sind vom Kunden gesondert nach Maßgabe der HOAI, die als Grundlage der Vergütung hiermit vereinbart wird, zu vergüten.
  3. Zahlungen sind unmittelbar bei uns eingehend oder bei einem von uns benannten Sparkassen- oder Bankkonto zu leisten, nicht jedoch bei nicht schriftlich bevollmächtigten Dritten.
  4. Die Vergütung ist mit Erhalt der Ware, bei Werkleistungen mit Abnahme, und der Rechnung binnen 14 Kalendertagen fällig, sofern nicht mit dem Kunden Vorauszahlung vereinbart wird. Bei Vorauszahlung ist die Vergütung vor der Lieferung der Ware in der vereinbarten Höhe zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzugs hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren vom Kunden zu ersetzenden Verzugsschaden nachzuweisen.
  5. Der Kunde hat nur ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6. GEFAHRÜBERGANG

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, dem Frachtführer oder dem sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
  2. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung der Ware durch eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden eindecken.
  3. Beim Download und beim Versenden von Daten über das Internet geht die Gefahr des Untergangs und/oder der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

§ 7. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Wir leisten für Mängel der Ware dem Kunden nach seiner Wahl zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 8 dieser AVB.
  3. Der Kunde muss die gelieferte Ware bei Anlieferung unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen sowie Transportschäden untersuchen, die Mängelfreiheit und die Richtigkeit der Mengen dem Spediteur oder bei Lieferung durch uns, uns bestätigen bzw. den Mangel oder die Abweichung sofort auf dem Lieferschein oder sonst schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  4. Die Nacherfüllung erfolgt an unserem Sitz, sofern wir diese nicht am Sitz des Kunden vornehmen möchten oder die Nachbesserung auf Grund der tatsächlichen Gegebenheiten (Festeinbau) nur am Belegenheitsort möglich ist. Wünscht der Kunde die Nachbesserung an seinem Sitz oder am dritten Ort und sind wir zu dieser außerhäusigen Nachbesserung nicht verpflichtet aber bereit, hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
  5. Die Gewährleistung beträgt bei Bauwerken fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Lieferung der Ware, für gebrauchte Sachen ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerfbar ist, im Falle von uns zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
  6. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
  7. Unsere Gewährleistung für Teile der/die Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein Dritter, der nicht zu unserer Sphäre gehört, die Ware nicht entsprechend der Wartungs- und Pflegeanweisung wartet, pflegt, Änderungen vornimmt, Teile auswechselt oder Pflegematerialien, von deren Benutzung wir abgeraten haben oder die nicht den qualitativ hohen Ansprüchen der Ware entsprechen, verwendet.

§ 8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie sowie bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  2. Bei unseren Internetauftritten haften wir nur für eigene Inhalte auf der Website. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, sind wir nicht für die dort enthaltenen Inhalte verantwortlich; wir machen uns diese nicht zu eigen. Sofern wir Kenntnis vom rechtswidrigen Verhalten externer Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten über unsere Website unverzüglich sperren.

§ 9. URHEBERRECHT

  1. Wir haben die Urheberrechte an unseren Warengestaltungen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Pausen, Kopien, Katalogen, Preislisten und ähnlichen urheberrechtsfähigen Materialien. Diese Rechte gehen nicht durch Bezahlung der Forderung von uns auf den Kunden oder Dritte über; ebenfalls wird dadurch kein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht im Sinne des Urheber- und Nutzungsrechts eingeräumt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Die urheberrechtlich geschützten Güter sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch.
  2. Sollten einzelnen Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich unserer AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde und wir verpflichten sich, für die ganz oder teilweise unwirksame Regelung eine Wirksame zu vereinbaren, die dem tatsächlich, wirtschaftlich und rechtlich Gewolltem am Nächsten kommt.

Mettingen, Stand Oktober 2015